Pressemeldung der Firma life-on Magazin
Bewertungsportale haben so manchen Nutzer vor dummen Entscheidungen bewahrt. Frau X kaufte sich nicht diesen teuren Flachbildfernseher, weil die Mehrheit der Amazon-Nutzer das Produkt bemängelte. Herr Y entscheidet sich für ein anderes Mobiltelefon, weil die Kundenrezensionen auf MediaMarkt.de alles andere als gnädig waren. Auch Ärzte können über Onlineportale, wie zum Beispiel Jameda.de, benotet werden. Und das alles vollkommen anonym. Was sollen aber die Bewerteten machen, wenn sie, ihrer Meinung nach, falsch oder unfair rezensiert wurden? Schlechte Bewertungen im Netz sind rufschädigend und können dazu führen, dass die angebotenen Produkte und oder Dienstleistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden. Ist es in diesem Fall legal, die Daten des Schreibers einzuholen und damit seine Anonymität zu stören? Der Bundesgerichtshof entschied: nein, ist es nicht. Der Beschluss wurde durch den Fall eines Arztes ins Rollen gebracht.
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Rainer Sturm, pixelio.de
Mit dem Life-On-Magazin steht Interessierten seit 2014 eine Informationsplattform zur Verfügung, bei der sich alles rund um Verbraucher- und Lifestylethemen dreht. Mit diesem Sujet spiegelt der Herausgeber des Blogs, die Huber Verlag für Neue Medien GmbH, ihre redaktionellen Schwerpunkte wider. Das Unternehmen mit Standort in Karlsruhe hat sich innerhalb weniger Jahre als einer der größten Anbieter für Direkt-Informationsdienste etabliert. Die große Vielfalt der Verlagsprodukte und Medien deckt sämtliche Bereiche moderner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu mittelstands-, industrie- und technologierelevanten Themen ab.
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