ene’t GmbH bietet Netzbetreibern kostenlose Erstellung elektronischer Preisblätter an

Pressemeldung der Firma ene't GmbH

Die ene’t GmbH hat sich über den BDEW an die deutschen Netzbetreiber gewandt und diesen die Erstellung elektronischer Preisblätter zum Nulltarif angeboten. Hintergrund dieses Angebots ist der Beschluss BK6-13-042 der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 16. April 2015. Mit diesem Beschluss verpflichtet die BNetzA die deutschen Netzbetreiber, bis zum 1. August dieses Jahres eine Prozessbeschreibung zu erarbeiten, die als Grundlage für die massengeschäftstaugliche Ausgestaltung eines elektronischen Netzentgeltpreisblatts dienen soll.

„Für Preisdienstleister wie ene’t bedeutet die Erstellung elektronischer Preisblätter auf Basis der vorhandenen Datenbanken relativ geringen Aufwand. Hingegen würde es für uns kaum zu einer Arbeitserleichterung führen, die elektronischen Preisblätter bei den Netzbetreibern abzurufen und diese bei uns in die Datenbanken einzupflegen. Wir bieten Netzbetreibern daher an, die Preisblätter zu generieren und anschließend zur Verfügung zu stellen. So wäre auch sichergestellt, dass alle Preisblätter nach einheitlichen Maßgaben erzeugt werden, dem aktuellsten Format entsprechen und immer auf dem neuesten Stand sind.“ führt Geschäftsführer Peter Martin Schroer die Vorteile des Angebots an.

Die Netznutzungsentgelte bilden heute nur noch einen geringen Teil der Informationen, die in den Datenbanken Netznutzung der ene’t GmbH enthalten sind. Die Erfassung der Zusatzinformationen unterdessen nimmt einen immer größeren Teil des Gesamtaufwands in Anspruch. „Wenn wir diese Zusatzinformationen weiterhin mit derselben Qualität zur Verfügung stellen wollen wie bisher, dürfen wir die Erfassungsprozesse dieser Daten nicht ändern. Bei den Mitarbeitern, die diese Daten erfassen, handelt es sich um hochqualifizierte und hervorragend ausgebildete Mitarbeiter, die nicht ohne Weiteres durch neue Kräfte ersetzt werden können. Ersetzen wir die aktuell manuelle Erfassung der Netznutzungsentgelte durch das Einspielen elektronischer Daten, wird dies unsere Personalkosten folglich kaum verändern. Logische Konsequenz wäre daher, die Daten einfach weiterhin manuell zu erfassen und die elektronischen Preisblätter selbst zu generieren.“ fügt Schroer hinzu.

Das Angebot der ene’t GmbH sieht vor, dass alle erforderlichen Daten erfasst werden, das elektronische Preisblatt generiert und dieses dem jeweiligen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt wird. Das Dokument wäre dann in einem zweiten Schritt vom Netzbetreiber zu prüfen und freizugeben, da dieser letztlich die Verantwortung für das Preisblatt trägt. Die von ene’t angefertigten Preisblätter zu autorisieren, sollte dabei wesentlich preiswerter sein, als eigens eine Software zur Generierung der Preisblätter zu entwickeln und bei jeder Formatänderung anpassen zu lassen.

Die generierten Preisblätter sollen durch die Prüfung und Freigabe des Netzbetreibers vollumfänglich in den Verantwortungsbereich des Netzbetreibers übergehen. Der Netzbetreiber kann dann frei entscheiden, an wen er das Preisblatt – beispielsweise im Rahmen der Eins-zu-eins-Marktkommunikation – weitergibt. Wie Peter Martin Schroer abschließend bemerkt, könnten die Netzbetreiber jederzeit einen anderen Dienstleister mit der Erstellung ihrer elektronischen Preisblätter beauftragen.



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