„Neues Vergaberecht wesentlicher Meilenstein für mehr Digitale Souveränität“

LANCOM Geschäftsführer Ralf Koenzen zur neuen Backdoor-Freiheits-Klausel für die Hardware-Beschaffung in der Öffentlichen Hand

Pressemeldung der Firma LANCOM Systems GmbH

Der IT-Planungsrat, das zentrale Steuerungsgremium für die IT von Bund und Ländern, hat neue Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB-IT) für die Beschaffung von Hardware beschlossen. Wesentliches Kernelement der neuen EVB-IT ist eine verpflichtende Backdoor-Freiheits-Klausel in den AGB, auch „technische No-Spy-Klausel“ genannt. Damit dürfen ab sofort nur noch Hardware-Produkte beschafft werden, für die vom IT-Dienstleister beziehungsweise dem Hardware-Hersteller eine entsprechende Gewährleistung übernommen wird. Die EVB-IT sind verpflichtend für Bundesbehörden, werden jedoch auch von Ländern und Kommunen eingesetzt.

Ralf Koenzen, Gründer und Geschäftsführer der LANCOM Systems GmbH: „Backdoors stellen eine reale Gefahr für die Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität von Daten dar. Eine vertrauenswürdige Kommunikation und ein effektiver Schutz vor Abhören, Manipulation und Sabotage kann nur gewährleistet werden, wenn die verwendeten IT-Lösungen frei von geheimen Zugangsmöglichkeiten für Dritte sind. Der NSA-Skandal hat jedoch gezeigt, dass dies heute keine Selbstverständlichkeit ist. Nicht nur Unternehmen, sondern insbesondere auch staatliche Netze sind konkret durch Backdoors gefährdet. Wir als LANCOM Systems GmbH begrüßen daher ausdrücklich die Entscheidung des IT-Planungsrates, Produkte, deren Backdoor-Freiheit nicht gewährleistet werden kann, von der öffentlichen Beschaffung auszuschließen. Dies entspricht in vollem Umfang unserem Selbstverständnis als Hersteller vertrauenswürdiger Netzwerkinfrastrukturprodukte.

Mit den neuen EVB-IT müssen IT-Dienstleister erstmals gewährleisten, dass die von ihnen zu liefernde Hardware „[…] frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen […]“. Damit sind die neuen Klauseln ein wesentlicher Meilenstein für mehr Digitale Souveränität unseres Landes.

Wir als LANCOM Systems haben uns bereits vor vielen Jahren öffentlich selbst verpflichtet, unsere Produkte frei von jeglichen versteckten Zugangsmöglichkeiten zu halten. Eine entsprechende schriftliche Erklärung steht auf unserer Website zur Verfügung.“

Das Analystenhaus techconsult hat im Mai 2015 im Auftrag der LANCOM Systems eine repräsentative Umfrage zur „Digitalen Souveränität“ unter mehr als 400 Fach- und Führungskräften durchgeführt. 85 Prozent der befragten Entscheider aus Wirtschaft und Verwaltung stuften Backdoors als eine Gefahr für die digitale Souveränität ein. Rund 83 Prozent sprachen sich dafür aus, dass der Staat stärker auf vertrauenswürdige ITK-Lösungen setzen sollte, um seine digitale Souveränität zu stärken.

Die Studie „Digitale Souveränität – Einschätzungen in der deutschen Wirtschaft und Verwaltung“ steht auf der LANCOM Webseite zum Download bereit: http://www.lancom-systems.de/pdf/presse/2015-07_Studie_Digitale_Souveraenitaet.pdf

Die Backdoor-Freiheitserkärung der LANCOM Systems steht ebenfalls auf der LANCOM Website zum Download bereit: http://www.lancom-systems.de/fileadmin/pdf/company/Erklaerung_LANCOM_Systems_Datenschutz_Hardware.pdf

Die ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf-AGB) sind hier verfügbar: http://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/EVB-IT_Vertragstypen/EVB-IT_Kauf/ergaenzende_vertragsbedinungen_version_2-0_v_17032016_pdf.pdf?__blob=publicationFile



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
LANCOM Systems GmbH
Adenauerstr. 20 B2
52146 Würselen
Telefon: +49 (2405) 49936-0
Telefax: +49 (2405) 49936-99
http://www.lancom.de



Dateianlagen:
    • Ralf Koenzen
Die LANCOM Systems GmbH ist führender deutscher Hersteller zuverlässiger und innovativer Netzwerklösungen für Geschäftskunden. Mit seinen beiden Geschäftsbereichen VPN-Standortvernetzung und Wireless LAN (drahtlose Netze) bietet LANCOM professionellen Anwendern sichere, flexible Infrastrukturlösungen für alle lokalen und standortübergreifenden Netze. Das gesamte Kernportfolio wird in Deutschland entwickelt und gefertigt. Zudem bietet LANCOM BSI-zertifizierte VPN-Lösungen zur Absicherung besonders sensibler Netze und kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gegen Cyber-Angriffe. LANCOM Systems hat seinen Hauptsitz in Würselen bei Aachen und weitere Standorte europaweit. Zu den Kunden zählen kleine und mittelständische Unternehmen, Behörden, Institutionen und Großkonzerne aus Deutschland, Europa und zunehmend auch dem außereuropäischen Ausland. Das Unternehmen ist Partner in der vom BSI initiierten Allianz für Cyber-Sicherheit.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.