öffnen. Dieses Open-Access Modell ist schon seit Jahren die Grundlage für den staatlich geförderten Glasfaserausbau. Daran gehalten wurde sich in der Praxis aber nicht immer. Das Urteil der Bundesnetzagentur schafft nun Rechtssicherheit: Wer ein Glasfasernetz mit Fördermitteln baut, muss anderen Anbietern Zugang zu der Infrastruktur gewähren.
„Wir freuen uns sehr über dieses Urteil, denn wir setzen schon seit Jahren auf die Kooperation mit anderen Netzbetreibern, um den Glasfaserausbau möglichst schnell für die Endkunden umzusetzen“, erklärt der Geschäftsführer des Glasfaseranbieters goetel Daniel Kleinbauer. Die goetel baut in Niedersachsen und Hessen eigene Glasfasernetze in häufig ländlichen Kommunen und nutzt bereits verlegte Glasfasertrassen als Anbindungspunkt, um die eigenen Netze anzuschließen.
„Das Urteil der Bundesnetzagentur zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Kooperation zwischen den Glasfaseranbietern ist der einzige Weg, wie wir die Gigabitziele für Deutschland bis zum Jahr 2030 erreichen können. Wir hoffen, dass wir durch diese Grundsatzentscheidung zukünftig noch mehr Zusammenarbeit in unserer Branche sehen werden und dass sich die Ausbauverfahren für die Endkunden dadurch beschleunigen“, so Kleinbauer weiter. Bereits im Frühjahr 2022 hatte die Firma goetel den Glasfaserpakt Hessen unterschrieben und sich damit für mehr Kooperation innerhalb der Glasfaserbranche engagiert.
Über die Glasfasertechnologie
Fiber To The Home (FTTH) bedeutet, dass die Glasfaser vom Verteilerkasten direkt bis in das Haus verlegt wird. So können alle Vorteile der zukunftssicheren Glasfasertechnik genutzt werden. Eine nahezu unbegrenzte Menge an Daten kann in Lichtgeschwindigkeit übertragen werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Kupferkabeln sind Glasfaserkabel deutlich robuster gegenüber äußeren Einflüssen. Die Technologie bietet somit verlässlich stabile Leistung, um sämtliche Geräte in einem Haushalt gleichzeitig zu versorgen.
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